Stellungnahme Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt)
„Einer Zulassung oder Freigabe von Wildwarnreflektoren selbst durch die BASt bedarf es nicht, solange das Gesamtgewicht von Leitpfosten und Wildwarnreflektoren zusammen 6 kg nicht übersteigt und der Wildwarnreflektor selbst oder seine Komponenten nicht mehr als 100 g wiegen. Darüber hinaus darf das Bild des Leitpfosten nicht verändert werden.“
(Stellungnahme der BASt, veröffentlicht auf www.bast.de)
Folgende Punkte sind zu berücksichtigen:
Der Multi-Wildschutz-Warner erfüllt alle Anforderungen und ist somit zulassungsfrei.
Bei der Auslegung der Baugruppe wurde darauf geachtet, dass die gewichtstechnischen, geometrischen und materialspezifischen Anforderungen erfüllt werden.